Brief vom Bundesamt für Justiz,
Eingang bei Sonja am 15. November 2008
Urteil vom 9. Oktober 2008
Beschluss vom 9. Oktober 2008
Es wirken mit:
Oberrichterin Gabi Hofemann (LC 33 Geest-Bremen)
Oberrichterin Svenja Behrens (LC 64 Bremen-Nord)
Parteien:
Ladies`Circle 33 Geest-Bremen und Ladies`Circle Bremen-Nord gegen
Ladies Circle 48 Peine
Gegenstand:
Verletzung der Aufsichtspflicht und der damit einhergegegangenen Entführung des Banners Lucy
Sehr geehrte Peiner Ladies,
Bezug nehmend auf das Urteil vom 9. Oktober 2008 werden Sie ersucht, vor Gericht zu erscheinen.
Sie haben sich am 24.1.2008 um 15 Uhr im Gerichtssaal am ... einzufinden.
Eine genaue Wegbeschreibung siehe Anlage.
Gerichtliche Entscheidungen
Urteil (aufgrund grds. verpflichtender mündl. Verhandlung):
-Erscheinen der Mitglieder zu mindestens 75%
-Tragen der Gerichtskosten in Form eines Kohlessens
-Mitbringen einer Flasche mit alkoholisiertem, trinkbarem Inhalt (Eine pro Angeklagte)
Prozessleitende Verfügung:
-Da es zu einer Tatortbegehung bzw. zu einem Auswärtstermin führen kann, sind SIe aufgefordert wetterfeste Kleidung mitzubringen.
-Aufgrund des nichtkalkuklierbaren Endes der Urteilsvollstreckung hat das Gericht für ein Nachtlager gesorgt und einige Zellen für Sie zur Nächtigung vorbereitet. Somit ist dem Grundgesetz der Menschenwürde genüge getan. Es erwartet Sie kein Hilton, es handelt sich hierbei lediglich um Gefängniszellen die Ihnen schon mal einen Vorgeschmack darstellen sollen, wo im Falle von Missachtung des Gerichtes dann längere Zeit zu verbringen ist.
-Sie werden verpflichtet pro Person eine Flasche Alkohol mitzubringen. Dieser muss aus "kurzen Gläsern" trinkbar sein. Wir setzen an dieser Stelle Arten wie Ladypower, Saurer, Roter, etc. voraus. Sekt darf ebensowenig fehlen!
-Die Gerichtskosten in Höhe von 39,50 Euro pro Person (für Speis und Trank) werden Ihnen hiermit in Rechnung gestellt und sind bis zum 20. November 2008 auf das in der Anlage aufgeführte Konto zu überweisen.
-Die Namen aller Mittäter, die zur Vollstreckung des Urteils beim Gerichtstermin anwesend sein werden, müssen ebenfalls bis zum 20. November genannt werden.
Es wird Ihnen nochmals geraten, dieses Urteil nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und den Forderungen des Gerichtes nachzukommen! Denn schließlich handelt es sich ja um eine Straftat und die muss bestraft werden.
Eine Nichtteilnahme kann die Übertragung des alleinigen Sorgerechtes des Banners Lucy an das Gericht nach sich ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Oberrichterin Gabi Hofemann (LC 33 Geest-Bremen)
Oberrichterin Svenja Behrens (LC 64 Bremen-Nord)
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